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Haushaltshilfen
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Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, wenn....
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Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
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Gesetzliche Versicherungen: Die kleinen Unterschiede
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Wenn Mama krank ist: Kassen stellen Haushaltshilfe
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Versicherte erhalten Haushaltshilfe oder eine angemessene Kostenerstattung fuer eine selbstbeschaffte Ersatzkraft, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung, einer Kurmassnahme, deren Kosten
von der KK ganz oder teilweise getragen werden oder wegen einer Erkrankung, die bereits haeusliche Krankenpflege erfordert, die Weiterfuehrung des Haushalts nicht moeglich ist.
Haushaltshilfe wird ferner gewaehrt, wenn und solange dadurch Krankenhausbehandlung vermieden wird, sowie bei akuter Erkrankung fuer einen nach aerztlichem Zeugnis erforderlichen Zeitraum von laengstens
einem Jahr.
Voraussetzung ist, dass eine im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterfuehren kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. In der zustaendigen Geschaeftsstelle ist unter Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung ein Antrag auf Haushaltshilfe zu stellen.
Bitte setzen Sie sich mit der Geschaeftsstelle in Verbindung. Vielleicht kann hier weitere Unterstuetzung geleistet werden.
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Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Die BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe in angemessener Höhe. Voraussetzung ist, dass Ihnen die Weiterführung des Haushaltes
wegen der Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, welches unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus darf
es keine andere Person im Haushalt geben, die diese Aufgabe übernehmen kann. Die Haushaltshilfe kann durch entsprechende Dienstleister, Ehepartner, Familienangehörige oder Bekannte erfolgen. Für Verwandte und
Verschwägerte bis zum zweiten Grad dürfen wir jedoch nur die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall im Rahmen der sonst üblichen Beträge erstatten. http://www.bertelsmann-bkk.de/seiten/familie.htm#haushaltshilfe
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Wegen einer Haushaltshilfe/Hauspflegerin kann man sich z.B. bei folgenden Stellen erkundigen:
der Arbeiterwohlfahrt der Caritas der Sozialstation dem Jugendamt dem Diakonischen Werk der Krankenkasse dem Deutschen Roten Kreuz Diese Einrichtungen haben meist Ortsverbände und sind
deshalb im örtlichen Telefonbuch zu finden. http://www.amikio.de/disp.asp?nv=01D6FPE59D0F
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Gesetzliche Versicherungen: Die kleinen Unterschiede
Während 95 Prozent der Leistungen durch den gesetzlichen Katalog vorgeschrieben sind, haben die Kassen die Möglichkeit zusätzliche Leistungen in Ihren
Satzungen festzulegen, wie Gewährung von Haushaltshilfe, Reha-Maßnahmen oder die Kostenübernahme von Naturheilverfahren.
Während die meisten Kassen Haushaltshilfe nur gewähren, wenn ein
Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, haben einige die Altersgrenze auf 16 Jahre erhöht. Kann durch häusliche Krankenpflege ein Klinikaufenthalt vermieden oder verkürzt werden, bezahlt die Kasse neben der
medizinischen Betreuung auch für die „Grundpflege“ und die Haushaltsführung.
Bei weniger schweren Erkrankungen, bei denen ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich ist, übernehmen viele Kassen die
Grundpflege sowie die Haushaltsführung nicht oder nur für kurze Zeit. Dass nicht generell die teuren Kassen die beste Leistung bieten, zeigt sich hier: Einige günstige Betriebskassen bezahlen auch in diesem Fall
Grundpflege und Haushaltsführung, die Ortskrankenkassen hingegen nicht.
Haushaltshilfe und häusliche Pflege
Wer ernstlich krank ist und Kinder zu versorgen hat, ist darauf angewiesen, dass der Haushalt weiter läuft. Glücklicherweise sind diese Fälle selten,
doch wenn Oma oder Opa nicht zur Verfügung stehen, kann´s eng werden.
Bei der Gewährung von Haushaltshilfe gibt´s deutliche Unterschiede: Von 167 Kassen, die Stiftung Warentest Ende 2001 untersuchte,
bezahlen acht Kassen nur zwei Wochen Haushaltshilfe. Alle acht waren Betriebskrankenkassen. 15 Kassen hingegen gewähren Haushaltshilfe bis zu einem Jahr: 10 Landes-AOKs sowie die BKK Alcan Singen, BKK Ost-Hessen,
IKK Celle, IKK Westfalen, Voith & Partner BKK. http://www.hr-online.de/d/themen/ratgeber/ratgeber_einzel_jsp/key=ratgeber_263495/seite
=2/seitenzahl=5.html
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Wenn Mama krank ist: Kassen stellen Haushaltshilfe
Ohne Mama geht in den meisten Familien gar nichts: Der Haushalt liegt brach, die Küche bleibt kalt, niemand schmiert das Pausenbrot und hilft bei den
Schulaufgaben. Aber auch Mütter werden einmal krank, wollen sich bei einer Kur erholen oder können den Haushalt nicht führen, weil sie vor einer Entbindung stehen. "In diesen Fällen stellen die Krankenkassen
unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe", sagt Thomas Müller, Experte für Leistungsrecht beim AOK Bundesverband.
Eine Bedingung ist, dass niemand anderes im Haushalt lebt, der die anfallende
Arbeit erledigen könnte, wie zum Beispiel volljährige Geschwister. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass in der Regel mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind zur Familie gehören muss.
"Die AOK stellt darüber hinaus in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe auch bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr", erklärt Thomas Müller.
Krankenhaus, Kur und Entbindung
In der
Regel wird die Haushaltshilfe aus Anlass einer Krankenhausbehandlung der Mutter benötigt. Weitere Gründe sind die Teilnahme an einer Kur oder die nahende Geburt eines Kindes. Manche Krankenkassen, darunter die
AOK, übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe aber auch dann, wenn ein Elternteil zu Hause gepflegt wird. "Die AOK übernimmt in sehr schweren Fällen die Kosten sogar bis zu 52 Wochen", erläutert
Thomas Müller.
Als Nachweis, dass der Haushalt wegen akuter und schwerer Krankheit nicht weitergeführt werden kann, ist eine ärztliche Bescheinigung
erforderlich. Für Frauen, die wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung Unterstützung brauchen, stellt die AOK eine Haushaltshilfe übrigens unabhängig davon, ob bereits Kinder im Haushalt leben. Wie lange und wie viele Stunden pro Tag eine Haushaltshilfe in die Familie kommt, ist von Kasse zu Kasse verschieden und hängt immer vom Einzelfall ab. Eine Haushaltshilfe sollte daher bei der Krankenkasse im Voraus beantragt werden. Die AOK berät dann auch darüber, welche Einrichtungen Haushaltshilfen zur Verfügung stellen.
Fahrtkosten für Verwandte
Oft bieten in solchen Situationen auch Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde ihre Unterstützung an. "Wer in Eigeninitiative eine solche Haushaltshilfe findet,
sollte sich auf jeden Fall wegen der Kostenübernahme mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen", rät Müller. Übernimmt beispielsweise eine Verwandte die Aufgaben einer Haushaltshilfe, kann die Krankenkasse
nur die anfallenden Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall in angemessener Höhe erstatten. (Pressemitteilung des AOK Presservice Gesundheit vom 06.11.2002) http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=1365
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